Neue Netzentgelte ab 2027: Bewusster Stromverbrauch kann sich künftig stärker auszahlen

Wer Strom zu günstigen Zeiten nutzt und größere Geräte aufeinander abstimmt, kann künftig seine Netzkosten stärker beeinflussen. Die am 12. Oktober 2026 von der E-Control vorgestellte Reform soll flexiblen Verbrauch belohnen und das Stromnetz effizienter nutzen. Die Umstellung beginnt ab 2027 und erfolgt schrittweise.

Was ändert sich bei den Netzgebühren?

Netzentgelte finanzieren den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau des Stromnetzes. Sie sind ein eigener Bestandteil der Stromrechnung – zusätzlich zum Energiepreis sowie zu Steuern und Abgaben.

Künftig werden zwei Aspekte wichtiger: wann Strom verbraucht wird und wie viel Leistung gleichzeitig aus dem Netz bezogen wird. Neben zeitabhängigen Vergünstigungen soll die höchste durchschnittliche Bezugsleistung innerhalb einer Viertelstunde pro Monat den Leistungspreis bestimmen.

Größere Geräte abstimmen und Kosten beeinflussen

Eine hohe Leistungsspitze entsteht beispielsweise, wenn das Elektroauto lädt, während gleichzeitig andere leistungsstarke Geräte laufen.

Wer diese Vorgänge zeitlich aufeinander abstimmen kann, senkt möglicherweise seine höchste Bezugsleistung. Dafür muss nicht unbedingt weniger Strom verbraucht werden: Oft genügt es, denselben Bedarf gleichmäßiger zu verteilen.

Ein vereinfachtes Beispiel: Für eine Ladung von 22 kWh benötigt ein Elektroauto bei gleichmäßiger Leistung zwei Stunden mit 11 kW oder vier Stunden mit 5,5 kW. Die Strommenge bleibt gleich, die benötigte Leistung halbiert sich.

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Günstigere Zeitfenster im Sommer und Winter

Der bestehende Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP) bietet von April bis September zwischen 10 und 16 Uhr eine Ermäßigung von 20 % auf den Netz-Arbeitspreis.

Neu hinzu kommt ab Oktober 2027 der Winter-Nieder-Arbeitspreis (WiNAP): Von Oktober bis März soll zwischen 23 und 5 Uhr ebenfalls ein Rabatt von 20 % auf den Netz-Arbeitspreis gelten.

Das eröffnet zusätzliche Möglichkeiten, etwa für das zeitgesteuerte Laden eines Elektroautos. Wichtig ist dabei: Die Ermäßigung betrifft den Netz-Arbeitspreis, nicht die gesamte Stromrechnung.

Die Einführung erfolgt schrittweise

Die Netzbetreiber können den Leistungspreis zwischen 1. Jänner 2027 und 30. September 2028 einführen. Zunächst ist eine Kostenaufteilung von 40 % Leistungsanteil und 60 % Arbeitsanteil vorgesehen. Die zweite Stufe mit 50 zu 50 folgt innerhalb einer weiteren Frist bis Ende 2029. Diese Aufteilung bedeutet keine pauschale Veränderung jeder einzelnen Rechnung.

Welche Vorteile bringt die Reform?

Mehr Möglichkeiten zum Sparen: Neben dem Stromverbrauch gewinnt die Abstimmung größerer Geräte an Bedeutung. Wer flexibel ist, kann sein Verbrauchsverhalten gezielter an günstige Bedingungen anpassen.

Erneuerbare Energie besser nutzen: Verbrauch in sonnige Mittagsstunden zu verschieben, passt besonders gut zur regionalen Solarstromerzeugung. Für Mitglieder einer Energiegemeinschaft kann es sinnvoll sein, auch die Verfügbarkeit des gemeinsam erzeugten Stroms zu berücksichtigen.

Vorhandene Netzkapazitäten besser ausschöpfen: Wenn hohe Spitzen vermieden werden, lässt sich die bestehende Infrastruktur effizienter nutzen. Die E-Control erwartet dadurch eine Dämpfung der Netzausbaukosten.

Automatische Steuerungen werden nützlicher: Ladeplanung und Energiemanagement können helfen, Geräte aufeinander abzustimmen, ohne dass ständig manuell eingegriffen werden muss.

Zusätzliche Vergünstigung bei flexibler Netznutzung

Wer dem Netzbetreiber eine vereinbarte Leistungsbegrenzung ermöglicht, soll einen Rabatt von 75 % auf den betreffenden Leistungspreis erhalten. Die heutige Berichterstattung beschreibt dafür zwei tägliche Zeitfenster von jeweils zwei Stunden. Die konkreten Bedingungen sind bei einer solchen Vereinbarung zu beachten.

Welche Nachteile und Herausforderungen gibt es?

Nicht jeder Haushalt kann seinen Verbrauch frei verschieben. Arbeitszeiten, Heizbedarf oder betriebliche Abläufe können die Flexibilität einschränken.

Zudem kann bereits eine einzelne hohe Viertelstundenspitze für den Leistungsanteil eines Monats maßgeblich sein. Ein geringer Jahresverbrauch allein garantiert deshalb keine niedrigen Netzkosten.

Die Abrechnung wird auch anspruchsvoller: Strommenge, Leistung und Verbrauchszeit müssen gemeinsam betrachtet werden. Technische Lösungen können unterstützen, verursachen aber ebenfalls Kosten. Ob sich etwa ein Batteriespeicher lohnt, muss individuell berechnet werden.

Was bedeutet das für Mitglieder einer Energiegemeinschaft?

Regionalen Strom gemeinsam nutzen und Leistungsspitzen vermeiden lassen sich sinnvoll miteinander verbinden. Wer größere Verbraucher dann betreibt, wenn innerhalb der Gemeinschaft Strom verfügbar ist, kann die gemeinsame Energienutzung verbessern.

Die tatsächliche Ersparnis hängt jedoch vom individuellen Verbrauch, der Stromzuordnung und den geltenden Netztarifen ab. Ein günstiges Zeitfenster allein bedeutet noch nicht, dass möglichst viele Geräte gleichzeitig laufen sollten. Auch dann bleibt die Höhe der Bezugsleistung wichtig.

Die konkreten Netztarife für 2027 werden laut heutiger Berichterstattung erst im Dezember veröffentlicht. Erst damit lassen sich die finanziellen Auswirkungen für einzelne Haushalte zuverlässig berechnen.

Stand: 12. Oktober 2026.

Quelle: Kleine Zeitung: Heutiger Bericht zur Vorstellung der Netzentgeltreform

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