Checkliste & Infos zur Installation eines Balkonkraftwerks (BKW) in einem Mehrparteienhaus in Wien
Manchmal, wenn Interessierte bei uns anfragen, geht es um ein ganz bestimmtes Thema: das Balkonkraftwerk, kurz BKW genannt. Und weil das in letzter Zeit häufiger vorkommt, möchten wir hier eine kleine Geschichte erzählen – nämlich jene des Initiators und Gründers der EEG Wienerberg, Andreas Graf. Sie beginnt mit einem Gespräch zwischen ihm und seinem Rechtsanwalt – und führt weiter über viele Recherchen, Erfahrungen und Learnings, die vielleicht auch für dich hilfreich sein könnten.
Die Idee war simpel: Ein eigenes Balkonkraftwerk sollte her, montiert in einem Mehrparteienhaus. Doch schon bald zeigte sich – so einfach ist das gar nicht.
Der erste Schritt, so lernte Andreas, war es, als Mieter die Hausverwaltung, also den Eigentümervertreter, zu informieren. Ohne deren Zustimmung geht nämlich nichts. Doch: Diese Zustimmung darf nicht willkürlich verweigert werden. Ein einfaches „Das gefällt uns nicht“ reicht nicht mehr aus. Balkonkraftwerke genießen heute rechtlich Vorrang, und ein Einspruch der Hausverwaltung muss genau begründet sein. Trotzdem: In der Praxis wird es oft gewisse Auflagen geben. So war es auch bei Andreas. Die Verwaltung verlangte Nachweise zur Absturzsicherheit und wollte sichergehen, dass durch das BKW keine Schäden am Gebäude entstehen würden.
Daher stand schnell fest: Das Kraftwerk sollte am besten von einer Fachfirma montiert werden. Die Selbstmontage ist zwar erlaubt – aber sie bringt einiges an Verantwortung mit sich. In so einem Fall wäre es notwendig, einen Sachverständigen beizuziehen, der die Sicherheit bestätigt. Am besten also: ein Gesamtpaket kaufen – Modul, Wechselrichter, Speicher und professionelle Montage aus einer Hand.
Allerdings: Mit dieser Entscheidung wurde auch klar, dass das Vorhaben deutlich teurer werden würde, als zunächst gedacht. Und es blieb nicht bei den baulichen Fragen. Auch die grundlegende Eignung des eigenen Balkons musste geprüft werden. Hat man überhaupt genug Sonne? Andreas beschloss, das selbst herauszufinden – mit einem Pyrometer nahm er über mehrere Tage hinweg Messungen vor. Besonders spannend dabei: die sogenannte bifaciale Technik. Sie misst auch das Licht, das auf der Rückseite der Solarpanels ankommt. Gerade in höheren Wohnbauten, wo viel Licht von den Fassaden reflektiert wird, kann das richtig lohnenswert sein.
Ein nächster Punkt war die Frage des Stromverbrauchs. Denn der Strom aus dem BKW kann nur genutzt werden, wenn gleichzeitig auch Sonne scheint. Wer den erzeugten Strom nicht direkt verbraucht, braucht einen Speicher. Andreas entdeckte dabei Modelle wie den „Noah 2000“ von Growatt oder die „Solix Solarbank“ von Anker. Allerdings: Die Preise sind noch hoch. Ein Speicher mit 2 kWh schlägt mit rund 700 bis 900 Euro zu Buche.
Doch damit nicht genug: Auch die hauseigene Elektroanlage muss geeignet sein. Und manchmal ist ein offizielles Gutachten durch einen Elektriker notwendig, um das zu bestätigen.
Eines darf in Österreich auf keinen Fall überschritten werden: Die Einspeiseleistung von 800 Watt. Der Wechselrichter darf also maximal diese Leistung bringen. Die Module hingegen dürfen durchaus mehr Leistung haben – etwa drei Panels mit insgesamt 1500 Watt – solange der Wechselrichter die Grenze einhält.
Nachdem all diese Fragen geklärt waren, kam der nächste Schritt: die Anmeldung bei den Wiener Netzen. Diese erfolgt unkompliziert online. Man erhält eine Bestätigungsmail, und ab diesem Moment haben die Wiener Netze 14 Tage Zeit, um zu widersprechen. Kommt kein Widerspruch, kann’s losgehen.
Seit der Gesetzesänderung im September 2024 ist es ausreichend, die anderen Eigentümer im Haus zu informieren. Diese haben dann zwei Monate Zeit, um Widerspruch einzulegen. Aber: Ein Zettel im Stiegenhaus reicht nicht. Andreas erfuhr vom Anwalt, dass man jeden Eigentümer persönlich anschreiben muss – und zwar per eingeschriebenem Brief. Nur so kann man später nachweisen, dass alle informiert wurden und die Frist korrekt begonnen hat. Besonders wichtig: Wenn eine Wohnung mehreren Personen gehört – wie etwa einem Ehepaar – muss jede Person einzeln angeschrieben werden.
Die Liste der Eigentümer kann bei der Hausverwaltung angefragt werden – sie ist verpflichtet, diese Information herauszugeben. Alternativ kann man auch selbst im Grundbuch nachsehen. Sollte tatsächlich jemand Widerspruch einlegen, dann muss dieser begründet sein – etwa mit Sicherheitsbedenken, wie mangelnder Absturzsicherung bei Selbstmontage. Und je klarer und transparenter man das eigene Vorhaben in dem Schreiben schildert – inklusive Modulbezeichnung und Installationsfirma – desto besser sind die Chancen, dass es keinen Einspruch gibt.
Aber auch hier: Der Versand dieser Einschreiben kann bei großen Wohnhäusern ordentlich ins Geld gehen. Mehrere hundert Euro an Portokosten sind keine Seltenheit.
Ein weiteres Thema war die energierechtliche Anzeige bei der Stadt Wien, Magistratsabteilung 64. Doch hier gab es ebenfalls Neuigkeiten: Seit Ende 2024 müssen standardisierte Kleinanlagen bis 800 Watt nicht mehr angezeigt werden und benötigen auch keine Genehmigung mehr.
Anders kann es aussehen, wenn man in einer Schutzzone wohnt oder das Balkonkraftwerk von der Norm abweicht. Dann kann eine baubehördliche Genehmigung durch die Magistratsabteilung 37 notwendig sein. Ein Blick in die entsprechenden Richtlinien lohnt sich in jedem Fall – aber außerhalb solcher Sonderzonen braucht es keine Baugenehmigung mehr.
Und zuletzt – ein oft unterschätzter Punkt – die Versicherung. Denn was, wenn ein Sturm das Panel vom Balkon fegt? Oder ein Kurzschluss entsteht? Die meisten Haushaltsversicherungen tun sich mit Balkonkraftwerken noch schwer. Oft wird nur eine Elektrogeräteversicherung angeboten, bei der Schäden durch Naturgewalten wie Hagel oder Sturm nicht inkludiert sind. Andreas hat in Laufe seiner Recherchen die Oberösterreichische Versicherung entdeckt: Mit „Klima pro“ eine echte Photovoltaikversicherung an – um 3,75 Euro im Monat. Sie deckt alles ab, was man sich wünschen kann: von Elementarschäden bis zu Bedienfehlern. Und wer gleich seine Haushaltsversicherung zu dieser Gesellschaft wechselt, bekommt das Balkonkraftwerk inklusive bis zu 2 kW Speicher sogar automatisch mitversichert. Mehr noch: Auch zusätzliche Batteriespeicher lassen sich problemlos mitversichern.
Ein weiterer Punkt, den Andreas nicht vergaß, war die mögliche Blendwirkung. Gerade bei direkter Sonneneinstrahlung kann es sein, dass Nachbarn gestört werden – auch das kann ein Grund sein, weshalb ein BKW später wieder entfernt werden muss. Im schlimmsten Fall droht sogar eine behördlich angeordnete Demontage durch die Baupolizei – und zwar auf eigene Kosten.
Wichtiger Hinweis: Die Einspeisung in eine Energiegemeinschaft ist mit einem Standard-Balkonkraftwerk derzeit nicht möglich, unter anderem weil der dafür nötige Einspeisezählpunkt fehlt. In den kommenden Jahren soll sich das jedoch ändern.
Im Zuge des Balkonkraftwerk-Projektes entstand schließlich etwas Großes: Im September und Oktober 2024 hat Andras die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft Wienerberg initiiert und gegründet – kurz: EEG Wienerberg. Diese regionale Gemeinschaft liefert zu 100 % erneuerbare Energie, stärkt die lokale Wertschöpfung, entlastet die Stromnetze und ist durch den Wegfall von Teilen der Netzkosten auch noch besonders günstig für alle Beteiligten.
Und das Balkonkraftwerk selbst? Das wurde schließlich im März 2025 von der Firma Skymax GmbH montiert – und seither produziert es still und brav sauberen Strom. Eine Geschichte, die zeigt: Es braucht ein wenig Geduld, aber es lohnt sich – für einen selbst, für die Nachbarschaft und fürs Klima.
Stand März 2025. Alle Angaben ohne Gewähr.
