Häufig gestellte Fragen – FAQ
Viele Fragen tauchen immer wieder auf. Hier findest Du die wichtigsten Antworten übersichtlich zusammengefasst.
Generelles
Grundlagen rund um Energiegemeinschaften, wichtige Begriffe und zentrale Themen.
Eine Energiegemeinschaft (EG) ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmer:innen, die gemeinsam Energie erzeugen, nutzen und teilen. Der Begriff „EG“ ist dabei der Oberbegriff für verschiedene Formen von Energiegemeinschaften.
In Österreich gibt es mehrere gesetzlich definierte Formen: unter anderem die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) und die Bürgerenergiegemeinschaft (BEG).
Eine EEG ermöglicht die gemeinsame Nutzung erneuerbarer Energie in einem räumlich begrenzten Gebiet. Eine BEG kann hingegen österreichweit tätig sein und ist nicht an eine bestimmte räumliche Nähe gebunden. Sie kann ausschließlich elektrische Energie, nicht aber Wärme, gemeinsam nutzen.
GEA, P2P und EVA sind weitere Begriffe rund um die gemeinsame Energieversorgung.
Bei einer GEA – Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage – erzeugen mehrere Teilnehmer:innen gemeinsam Strom, zum Beispiel über eine Photovoltaikanlage auf einem Mehrparteienhaus. Der erzeugte Strom wird direkt innerhalb des Gebäudes genutzt.
P2P bedeutet Peer-to-Peer-Energiehandel und bezeichnet den direkten Austausch von Energie zwischen Teilnehmer:innen. Strom kann dabei beispielsweise von einer erzeugenden Person direkt an eine andere teilnehmende Person weitergegeben werden.
Eine EVA – Eigenversorgungsanlage ist eine Anlage zur Erzeugung von Energie, die dem Eigenverbrauch dient. Der erzeugte Strom wird dabei vorrangig direkt vor Ort genutzt.
EEG WIEN und BEG WIEN sind nicht-gewinnorientierte Vereine, die sich dem Gemeinwohl ihrer Mitglieder verschrieben haben. Möglich wurde dieses Modell durch eine wegweisende gesetzliche Neuerung: Seit 2021 dürfen in Österreich Energie über Grundstücksgrenzen hinweg gemeinsam produziert, gespeichert, verbraucht und verkauft werden.
Den rechtlichen Rahmen dafür schuf der Gesetzgeber auf nationaler Ebene mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sowie mit den §§ 16c, 16d und 16e des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG). Den europarechtlichen Grundstein legte die EU bereits 2019 mit zwei Richtlinien: der Renewable Energy Directive (RED II) und der Electricity Market Directive (EMD).
Nein – im Gegenteil: Deinen bestehenden Stromanbieter (zum Beispiel Wien Energie) behältst Du auch als Mitglied einer Energiegemeinschaft (EG) weiterhin.
Der Grund liegt im Zusammenspiel der beiden Versorgungswege: Die Energiegemeinschaft liefert Dir den Anteil an Strom, der innerhalb der Gemeinschaft produziert und Dir zugeteilt werden kann. Reicht dieser Anteil einmal nicht aus, springt automatisch Dein gewohnter Stromanbieter ein und deckt den restlichen Bedarf. So bist Du jederzeit zuverlässig versorgt – so viel wie möglich aus der Gemeinschaft, so viel wie nötig vom Stromanbieter.
Falls Du noch keinen Smart Meter bei Dir zuhause hast, unterstützen wir Dich gerne dabei, rasch einen Installationstermin beim Netzbetreiber (z.B. Wiener Netze) zu bekommen. In der Regel dauert es etwa zwei bis drei Wochen, bis Dir ein Termin angeboten wird.
Laut Gesetz ist der Netzbetreiber übrigens verpflichtet, spätestens zwei Monate nach Deinem Beitritt zu einer Energiegemeinschaft einen Smart Meter bei Dir zu installieren.
Ein Nachteil von Energiegemeinschaften im urbanen Bereich ist ihre Wetterabhängigkeit, da hier meist ausschließlich Photovoltaik-Anlagen zum Einsatz kommen. An Tagen mit wenig Sonne produzieren diese Anlagen entsprechend weniger Strom, wodurch die verfügbare Strommenge je nach Wetterlage schwankt. Windkraft- oder Wasserkraftwerke stehen im urbanen Umfeld in der Regel nicht zur Verfügung.
Der Verein
Alles rund um den Verein und das Vereinswesen.
Als nicht-gewinnorientierter Verein gehen wir besonders sorgfältig mit den Mitteln unserer Mitglieder um. Ein eigenes Vereinslokal können wir uns daher bewusst nicht leisten – stattdessen setzen wir auf einfache, kostenschonende Strukturen. Die Mitarbeit in unseren Energiegemeinschaften erfolgt freiwillig und gemeinnützig, alle, die sich engagieren, tun dies ehrenamtlich.
Die Kommunikation innerhalb der Gemeinschaft findet daher überwiegend online oder im persönlichen Austausch statt – etwa direkt zwischen NachbarInnen. Bitte beachte: An unserem Vereinssitz ist kein Parteienverkehr möglich.
Um den laufenden Betrieb des Vereins zu ermöglichen, verrechnen wir den Mitgliedern einen kleinen Aufschlag pro Kilowattstunde sowie einen fixen monatlichen Mitgliedsbeitrag. So bleibt die Beteiligung für alle fair und nachvollziehbar: Wer mehr Energie austauscht, trägt auch mehr zum Betrieb der Gemeinschaft bei.
Kosten und Gebühren
Wichtige Informationen zu den Beiträgen.
Wir orientieren uns am Marktpreis für Ökostrom, der von der Österreichischen E-Control auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen offiziell festgelegt wird: e-control.at/marktteilnehmer/oeko-energie/marktpreis.
Für die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) legen wir die Tarife jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober neu fest – sie gelten damit für jeweils sechs Monate. Für die Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) legen wir die Tarife hingegen nur einmal jährlich zum 1. Jänner fest, gültig für das jeweilige Kalenderjahr.
Für unseren Verband und unsere Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften wenden wir die Kleinunternehmerregelung an. Diese ermöglicht es, ohne Mehrwertsteuer zu arbeiten, solange der Jahresumsatz unter 55.000 Euro liegt (Stand 2026). Dadurch sind wir von der Umsatzsteuerpflicht befreit und müssen keine Umsatzsteuer abführen – eine große Erleichterung für Abnehmer:innen, die den Strom so ohne Mehrwertsteuer beziehen können.
Unsere Bürgerenergiegemeinschaft verrechnet hingegen – auch aufgrund ihrer Größe – wie üblich mit Mehrwertsteuer und eignet sich damit besonders gut auch für Unternehmen.
Zum Energiepreis – oft einfach „Strompreis“ genannt – kommen noch zahlreiche weitere Kosten hinzu. Fast die Hälfte davon (Stand 2024) entfällt auf sogenannte Nebenkosten wie Netzentgelte, Abgaben und Steuern. Und genau hier lässt sich innerhalb einer Energiegemeinschaft jährlich einiges an Geld sparen!
Bei einer regionalen EEG entfallen die Energieabgabe und der Erneuerbaren-Förderbeitrag, zusätzlich erhältst Du einen Nachlass von 28 % auf das Netzarbeitsentgelt. Bei einer lokalen EEG (innerhalb desselben Trafo-Versorgungsbereichs) profitierst Du ebenfalls vom Wegfall der Energieabgabe und des Erneuerbaren-Förderbeitrags – hier fällt der Nachlass auf das Netzarbeitsentgelt mit 57 % sogar noch deutlich höher aus.
Das Akonto wird pro Abnehmer eingehoben. Solltest Du einen Gesamtverbrauch von mehr als 4.000 kWh pro Jahr haben, gibt Dir unser Team das dafür notwendige Akonto bekannt.
Die Akontozahlung dient dabei als Sicherheit für die Energiegemeinschaft: Sie gewährleistet finanzielle Stabilität, falls eine Zahlung einmal ausfallen sollte, und stellt sicher, dass die Einspeiser:innen weiterhin pünktlich ausgezahlt werden können. Sobald Deine Mitgliedschaft endet und alle offenen Beträge beglichen sind, erhältst Du das gesamte einbezahlte Akonto wieder zurück. Prosumer und reine Einspeiser:innen müssen übrigens kein Akonto bezahlen.
Organisatorisches
Rund um Abrechnung und Abwicklung.
Grundsätzlich rechnen wir einmal pro Quartal ab. Leider kommt es bei den Netzbetreibern – so auch bei den Wiener Netzen – häufig zu Verzögerungen bei der Bereitstellung der notwendigen Daten, etwa durch fehlerhafte Kommunikation mit den Smartmetern.
Da wir erst abrechnen können, sobald uns die Daten des letzten Mitglieds für das jeweilige Quartal vorliegen, verzögert sich dadurch auch die Abrechnung für alle anderen Mitglieder. Im Normalfall kannst Du daher 8 bis 10 Wochen nach Quartalsende mit Deiner Abrechnung rechnen.
Wir rechnen grundsätzlich nachträglich ab. Zu Beginn zahlst Du ein Akonto per Lastschrift ein, das uns als Sicherheitspolster dient, falls Zahlungen einmal ausfallen sollten.
Sobald uns alle notwendigen Daten vom Netzbetreiber vorliegen, erstellen wir die Abrechnung für die jeweilige Energiegemeinschaft. Den offenen Betrag buchen wir anschließend per Lastschrift von Deinem Bankkonto ab und zahlen den Einspeiser:innen ihre Vergütung aus.
Sollte eine Lastschrift von Deiner Bank einmal abgelehnt oder zurückgebucht werden, ist das kein Grund zur Sorge – schließlich hast Du ja bereits ein Akonto hinterlegt. Wir ziehen den offenen Betrag in diesem Fall vorübergehend von Deinem Akonto ab, melden uns bei Dir und starten nach kurzer Zeit einen zweiten Lastschriftversuch.
Bleiben Zahlungen jedoch über einen längeren Zeitraum aus und häufen sich mehrere offene Rechnungen an, sehen wir uns leider gezwungen, die Stromlieferung so lange einzustellen, bis der ausstehende Betrag beglichen ist.
Derzeit ist bei uns ausschließlich die Zahlung per Lastschrift möglich. Aus Kostengründen und um die automatisierte Abwicklung so einfach wie möglich zu halten, können wir leider keine anderen Zahlungsmethoden wie Zahlung auf Rechnung oder per Kreditkarte anbieten.
Mit der Mehrfachteilnahme kann jeder Zählpunkt gleichzeitig an bis zu 5 Energiegemeinschaften beteiligt sein. Gesteuert wird das über den Teilnahmefaktor, der festlegt, mit welchem Anteil der jeweilige Zählpunkt an einer Energiegemeinschaft teilnimmt – die Summe aller Teilnahmefaktoren darf dabei 100 % nicht überschreiten. Die Mehrfachteilnahme kann jederzeit beantragt werden, Anpassungen des Teilnahmefaktors werden jedoch einmal täglich wirksam.
Technisches
Technische Themen rund um Energiegemeinschaften.
Die Zählpunktnummer ist eine eindeutige, 33-stellige Identifikationsnummer für Deinen Stromanschluss in Österreich. Sie beginnt in der Regel mit „AT” und bleibt unabhängig vom Energieanbieter immer gleich – auch wenn Du Deinen Stromlieferanten wechselst.
Du findest sie auf Deiner Stromrechnung, Deinem Wiener Netze-Netzzugangsvertrag oder im Smart Meter-Portal der Wiener Netze.
Der Teilnahmefaktor (TNF) gibt an, mit welchem Anteil ein Mitglied an der Energiegemeinschaft beteiligt ist. Er bestimmt, wie viel der geteilten Energie einem Mitglied bei der Verteilung zugerechnet wird. Der Teilnahmefaktor kann grundsätzlich jederzeit angepasst werden.
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