Häufig gestellte Fragen – FAQ

Gerade am Anfang ist es nicht leicht, den Überblick zu behalten: Was genau ist eine Energiegemeinschaft? Und was bedeuten all die Abkürzungen? Wir wissen, dass viele Fragen immer wieder auftauchen – sowohl von Interessierten als auch von neuen Mitgliedern. Deshalb sammeln wir hier die wichtigsten Antworten und stellen sie online zur Verfügung.

EG, EEG, BEG – was bedeutet das?

Eine Energiegemeinschaft (EG) ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei TeilnehmerInnen mit dem Ziel, gemeinsam Energie zu erzeugen, zu nutzen und zu teilen. Der Begriff „EG“ dient dabei als Oberbegriff für verschiedene Formen solcher Gemeinschaften. In Österreich gibt es zwei gesetzlich definierte Arten von Energiegemeinschaften: die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) und die Bürger-Energie-Gemeinschaft (BEG).

Die EEG ermöglicht es, lokal oder regional erneuerbare Energie – also Strom und auch Wärme – gemeinschaftlich zu nutzen. Das bedeutet, die TeilnehmerInnen müssen in einem geografisch begrenzten Gebiet liegen, zum Beispiel innerhalb einer Gemeinde oder eines Netzgebietes. Die BEG hingegen darf österreichweit tätig sein, ist also an keine räumliche Nähe gebunden. Sie kann jedoch ausschließlich Strom, nicht aber Wärme, gemeinsam nutzen.

Was verkauft die EEG oder BEG?

Eigentlich verkaufen wir nichts im klassischen Sinne. Vielmehr stellen wir unseren Mitgliedern eine Plattform zur Verfügung, über die sie Energie untereinander austauschen können. Auf dieser Plattform begegnen sich Einspeiser – also jene, die Energie produzieren – und Abnehmer, die Energie beziehen. Viele unserer Mitglieder übernehmen übrigens beide Rollen gleichzeitig: Sie erzeugen Strom mit ihrer eigenen Anlage und nutzen ihn auch selbst. Diese sogenannten Prosumer (eine Wortschöpfung aus „Producer“ und „Consumer“) sind ein zentraler Bestandteil unserer Energiegemeinschaft.

Welche Rechtsgrundlage hat die EEG oder BEG?

Wir sind nicht-gewinnorientierte Vereine und arbeiten für das Gemeinwohl der Mitglieder. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde von der Republik Österreich im Jahr 2021 geschaffen – seit diesem Moment darf Energie über Grundstücksgrenzen hinweg produziert, gespeichert, verbraucht und verkauft werden. Im Detail wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), dem Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (EIWOG) § 16c, 16d und 16e geschaffen. Innerhalb der Europäischen Union (EU) wurden die Rahmenbedingungen bereits 2019 mit der „Renewable Energy Directive (RED II)“ und der „Electricity Market Directive (EMD)“ geschaffen.

Muss ich meinen Stromanbieter wechseln?

Nein, Du musst Deinen Stromanbieter (zum Beispiel Wien Energie) nicht wechseln – im Gegenteil: Du brauchst zusätzlich zur Teilnahme an einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) weiterhin einen herkömmlichen Stromlieferanten. Die Stromversorgung funktioniert nämlich im Zusammenspiel: Die Energiegemeinschaft liefert Dir jenen Anteil an Strom, der innerhalb der Gemeinschaft produziert wird und Dir zugeteilt werden kann. Reicht dieser nicht aus, wird der fehlende Strom automatisch von Deinem bestehenden Stromanbieter bereitgestellt. So stellen wir gemeinsam sicher, dass Du jederzeit zuverlässig mit Strom versorgt bist – aus der Gemeinschaft, so viel wie möglich, vom Stromanbieter, so viel wie nötig.

Wie erhält sich die EEG finanziell?

Um die Tätigkeit unseres Vereins aufrechtzuerhalten, verrechnen wir einen kleinen Aufschlag von 3 Cent pro Kilowattstunde an die Abnehmer. Auf einen fixen monatlichen Mitgliedsbeitrag verzichten wir bewusst. So bleibt die Beteiligung für alle fair und nachvollziehbar: Wer mehr Energie austauscht, leistet auch mehr zum Betrieb der Gemeinschaft bei.

Gibt es ein Vereinslokal in meiner Gegend?

Wir sind ein nicht-gewinnorientierter Verein und gehen daher besonders sorgfältig mit den Mitteln unserer Mitglieder um. Ein Vereinslokal können wir uns bewusst nicht leisten – stattdessen setzen wir auf einfache, kostenschonende Strukturen. Die Mitarbeit in unseren Energiegemeinschaften erfolgt freiwillig und gemeinnützig – alle, die sich engagieren, tun dies ehrenamtlich.

Die Kommunikation innerhalb der Gemeinschaft findet überwiegend online oder in persönlichen Gesprächen statt, zum Beispiel im direkten Austausch zwischen NachbarInnen. Bitte beachte: An unserem Vereinssitz ist kein Parteienverkehr möglich.

Wie wird der Strompreis festgelegt?

Wir orientieren uns am Marktpreis für Ökostrom, der von der Österreichischen E-Control auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen offiziell festgelegt wird: https://www.e-control.at/marktteilnehmer/oeko-energie/marktpreis.

Wie ist das mit den Netzkosten und Abgaben?

Zum Energiepreis, oft auch einfach „Strompreis“ genannt, kommen noch viele weitere Kosten hinzu. Fast die Hälfte (Stand 2024) davon entfallen auf sogenannte Nebenkosten wie Netzentgelte, Abgaben und Steuern. Genau an dieser Stelle kannst Du jährlich noch einiges an Geld sparen! Wie das funktioniert, haben wir für Dich: hier ausführlich erklärt

Wie ist das mit der Mehrwertsteuer?

Unsere Energiegemeinschaft muss – wie jedes Unternehmen – grundsätzlich 20 % Umsatzsteuer zahlen. Die EEG WIENERBERG sozial profitiert jedoch von der Kleinunternehmerregelung, da ihr Jahresumsatz unter 35.000 Euro liegt. Deshalb ist sie von der Umsatzsteuerpflicht befreit und muss keine Umsatzsteuer abführen.

Wie erfolgt die Bezahlung?

Wir rechnen immer quartalsweise und nachträglich ab. Zu Beginn zahlst Du ein Depot in Höhe von 50 Euro per Lastschrift ein, das uns als Sicherheitspolster dient. Sobald wir alle notwendigen Daten von den Wiener Netzen erhalten haben – was in der Regel bis zu acht Wochen dauern kann – erstellen wir die Abrechnung für die Gemeinschaft. Den offenen Betrag buchen wir dann per Lastschrift von Deinem Bankkonto ab und zahlen die Einspeiser aus.

Wann erhalte ich eine Rechnung?

Grundsätzlich verrechnen wir den Verbrauch einmal pro Quartal. Leider kommt es bei den Netzbetreibern – so auch bei den Wiener Netzen – häufig zu Verzögerungen bei der Bereitstellung der notwendigen Daten. Diese Verzögerungen können verschiedene Ursachen haben, etwa fehlerhafte Kommunikation mit den Smartmetern. Sobald uns die Daten des letzten Mitglieds für das betreffende Quartal vorliegen, können wir die Abrechnung für alle Mitglieder durchführen.

Die Lastschrift wurde abgelehnt – was nun?

Sollte eine Lastschrift von Deinem Bankkonto abgelehnt oder zurückgebucht werden, ist das zunächst kein großes Problem, da Du ein Depot von 50 Euro hinterlegt hast. In diesem Fall ziehen wir den offenen Betrag vorübergehend von Deinem Depot ab. Wir bitten Dich jedoch, die ausstehenden Rechnungen so schnell wie möglich zu begleichen, damit Dein Depot wieder aufgefüllt werden kann. Solltest Du über einen längeren Zeitraum nicht zahlen und mehrere Rechnungen offen bleiben, sehen wir uns leider gezwungen, die Stromlieferung einzustellen, bis der ausstehende Betrag ausgeglichen ist.

Ich möchte nicht per Lastschrift bezahlen!

Derzeit ist bei uns nur die Zahlung per Lastschrift möglich. Zahlungen auf Rechnung, per Kreditkarte oder andere Zahlungsmethoden können aus Kostengründen und zur Vereinfachung der automatisierten Abwicklung leider nicht angeboten werden.

Ich habe keinen Smartmeter!

Wenn Du noch keinen Smart Meter bei Dir zuhause hast, unterstützen wir Dich gerne dabei, schnell einen Termin bei den Wiener Netzen zu bekommen. In der Regel dauert es etwa zwei bis drei Wochen, bis Dir ein Installationstermin angeboten wird. Laut Gesetz ist der Netzbetreiber verpflichtet, Dir innerhalb von zwei Monaten einen Smart Meter zu installieren, sobald Du Mitglied einer Energiegemeinschaft bist.

Gibt es auch Nachteile bei EEGs?

Ein Nachteil von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEGs) ist die Wetterabhängigkeit. An Tagen mit wenig Sonne produzieren Photovoltaik-Anlagen entsprechend weniger Strom – ähnlich verhält es sich bei Windkraftanlagen, wenn kaum Wind weht. Daher schwankt die verfügbare Strommenge je nach Wetterlage.

Fallen bei mehreren Zählpunkten auch mehrere Akontozahlungen an?

Mehrere Zählpunkte bedeuten auch mehrere Akontozahlungen. Da das Akonto pro Abnehmer-Zählpunkt erhoben wird, wird es für jede einzelne Verbrauchsstelle separat eingehoben. Wenn also jemand mehrere Wohnungen mit jeweils eigenem Zählpunkt besitzt, fällt für jede dieser Wohnungen das Akonto in Höhe von 50 Euro (Stand: Juli 2025) an. Der Hintergrund ist, dass jede Verbrauchsstelle ein eigenes Risiko darstellt – insbesondere dann, wenn eine Rechnung nicht bezahlt oder eine Lastschrift abgelehnt wird. Die Akontozahlung dient als Sicherheit für die Energiegemeinschaft, um finanzielle Stabilität zu gewährleisten und die Einspeiser pünktlich auszahlen zu können. Sobald die Mitgliedschaft endet und alle offenen Beträge beglichen sind, wird das gesamte einbezahlte Akonto wieder zurückerstattet. Da Prosumer mit mindestens einem Zählpunkt auch Abnehmer sind, wird für diesen bzw. diese Zählpunkte ein Akonto eingehoben.

Was ist eine Zählpunktnummer?

Die Zählpunktnummer ist eine eindeutige, 33-stellige Identifikationsnummer für Deinen Stromanschluss in Österreich.
Sie beginnt in der Regel mit „AT“ und bleibt unabhängig vom Energieanbieter immer gleich – auch wenn Du den Stromlieferanten wechselst.

Du findest die Zählpunktnummer auf Deiner Stromrechnung, Deinem Wiener Netze-Netzzugangsvertrag oder im Smart Meter-Portal der Wiener Netze.

Solltest Du weitere Fragen oder Anliegen haben, kontaktiere uns gerne über unsere Kontaktseite.

Dann gibt es noch die bekannten Mythen und Legenden – meist entstanden durch mehrfache, nicht ganz korrekte Weitergabe, durch Halbwissen oder Missverständnisse. Oft sind Informationen unklar, zu technisch oder widersprüchlich – und Menschen füllen die Lücken mit eigenen Annahmen, die nicht immer stimmen. Die bekanntesten Mythen und Legenden rund um Energiegemeinschaften findest Du hier.