Rund um das Thema Energiegemeinschaft kursieren viele Mythen und Legenden – und die wenigsten davon sind wahr. Hier zeigen wir Dir die häufigsten Irrtümer und was wirklich dahintersteckt.
Wenn ich zur Energiegemeinschaft gehe, dann muss ich meinen Energieversorger (z.B. Wien Energie, Verbund usw.) kündigen.
Nein, der Energieversorger kann gleich bleiben. Denn die Energiegemeinschaft ist lediglich ein Zusatz zum Energieversorger.
Energiegemeinschaft Wien? Schon wieder ein neues Energieversorgungsunternehmen!
Das ist nicht richtig, denn wir sind kein Energieversorgungsunternehmen, wie z.B. Wien Energie oder Verbund. Wir sind gemeinnützige Vereine, in denen die Mitglieder untereinander Strom teilen und lediglich eine Erweiterung (oder ein Zusatz) zum herkömmlichen Stromliefervertrag.
Ich kann nicht teilnehmen, denn ich habe keine Photovoltaik-Anlage
Das stimmt nicht – du brauchst keine eigene PV-Anlage, um bei einer Energiegemeinschaft mitzumachen. Genau das macht den großen Vorteil aus: Auch Haushalte und Unternehmen ohne eigene Solaranlage können über die Gemeinschaft günstigen PV-Strom von anderen Mitgliedern beziehen.
Ich kann nicht wechseln, denn ich bin bei meinem Energieversorger noch länger gebunden.
Wenn Du einer Energiegemeinschaft beitrittst, dann bleibt der Vertrag mit Deinem Energieversorger bestehen, denn die Energiegemeinschaft ist ein Zusatz zum Energieversorger und hat auf Deinem Vertrag mit dem Energieversorger keinerlei Auswirkung.
Energiegemeinschaften müssen eigene Stromkabel legen – das kann sich nicht auszahlen.
Wir legen keine eigenen Stromkabel, denn eine Energiegemeinschaft ist ein reines Verrechnungsmodell.
Ich habe keine Photovoltaik-Anlage, daher kann ich bei der Energiegemeinschaft nicht mitmachen.
Jeder kann an einer Energiegemeinschaft teilnehmen. Egal ob mit oder ohne Photovoltaik-Anlage.
Wenn die Energiegemeinschaft in Konkurs geht, dann habe ich plötzlich keinen Strom mehr.
Nein, das kann nicht passieren. Denn auch wenn die Energiegemeinschaft keinen Strom mehr liefert, liefert automatisch der Energieversorger (z.B. Wien Energie, Verbund usw.). Und wir möchten auch noch darauf hinweisen, dass Energiegemeinschaften reine Verrechnungsmodelle sind.
Wenn die Energiegemeinschaft keinen Strom liefern kann, habe ich einen Stromausfall.
Nein, auch das ist nicht möglich, denn wenn die Energiegemeinschaft keinen Strom liefern kann (z.b. bei starkem Schneefall bei einer regionalen EEG), dann kommt der Strom automatisch vom Energieversorger (z.B. Wien Energie, Verbund usw.).
Ich habe einen Stromausfall – da ist jetzt sicher die Energiegemeinschaft schuld.
Nein, denn wir haben mit dem Stromnetz nichts zu tun. Bei einem lokalen oder regionalen Stromausfall in Wien liegt dieser normalerweise im Bereich der Wiener Netze und bei einem größeren – vielleicht österreichweiten – Ausfall, liegt dieser normalerweise im Bereich der Austrian Power Grid (APG).
Ich kann an keiner Energiegemeinschaft teilnehmen, denn meine Elektroverkabelung ist uralt.
Jeder kann an einer Energiegemeinschaft teilnehmen. Es gibt keine speziellen Voraussetzungen an die Elektroverkabelung und es sind keine Änderungen an der Elektroverkabelung notwendig.
Ich kann an keiner Energiegemeinschaft teilnehmen, denn mein Vermieter erlaubt mir das nicht.
Wenn der Stromanschluss auf Dich oder Deine/n Partner/in angemeldet ist, kann Dir Dein Vermieter die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft nicht verbieten und er weiß es nicht einmal.
Ich lebe in einem Kleingartenverein, daher kann ich nicht an einer Energiegemeinschaft teilnehmen.
Jedes Haus in einem Kleingartenverein hat normalerweise einen eigenen Zähler. Manchmal kann es sein, dass die Stromversorgung nur über 1 Phase erfolgt (230 Volt). Auch hier ist eine Teilnahme ohne Einschränkungen möglich.
Das kann nicht funktionieren, denn der Strom hat bekanntlich „kein Mascherl“.
Es ist richtig, dass man den Strom nicht nach seiner Herkunft oder Quelle unterscheiden kann. Wir bekommen allerdings die viertelstündigen Daten der Smartmeter aller unserer Mitglieder und können somit den eingespeisten Strom an unsere Abnehmer zuteilen. Nicht vergessen: die Energiegemeinschaft ist ein reines Verrechnungsmodell. Dadurch, dass unsere Mitglieder den Strom zum Großteil dann verbrauchen, wenn er erzeugt wird, kommt es zu großen positiven Auswirkungen, wie etwa die Entlastung der regionalen und überregionalen Stromnetze.
Ich habe Angst, dass mir die Energiegemeinschaft meinen Stromspeicher leert.
Wir als Energiegemeinschaft haben keinen direkten Zugriff auf Deinen Stromspeicher oder Deine Photovoltaik-Anlage. Du allein entscheidest, wann und wie viel Strom Du in das öffentliche Netz einspeist. Eine eigenständige Entladung Deines Stromspeichers durch uns ist technisch nicht möglich.
Und wo ist hier der Haken? Alles hat einen Haken!
Die gemeinnützigen Energiegemeinschaften sind so ausgelegt, dass alle davon profitieren. Den berühmten „Haken an der Sache“ gibt es nicht. Jedoch ist ein Nachteil von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEGs) die Wetterabhängigkeit. An Tagen mit wenig Sonne produzieren Photovoltaik-Anlagen entsprechend weniger Strom – ähnlich verhält es sich bei Windkraftanlagen, wenn kaum Wind weht. Daher schwankt die verfügbare Strommenge je nach Wetterlage.
Kennst Du noch weitere Mythen und Legenden rund um Energiegemeinschaften?
Wenn ja, lass‘ uns das bitte hier wissen!
Natürlich gibt es auch immer wieder berechtigte Fragen, die wir gerne beantworten. Die am häufigsten gestellten Fragen – auch bekannt als FAQ (Frequently Asked Questions) – findest Du hier.
