Die Stromkosten für Abnehmer setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen: dem Energiepreis (oft auch umgangssprachlich als „Strompreis“ bezeichnet), der Grundpauschale des Stromlieferanten, den Netzentgelten sowie verschiedenen Steuern und Abgaben. Die genaue Zusammensetzung kann je nach Jahresverbrauch variieren.
Als Beispiel betrachten wir den Jahresverbrauch eines Haushalts mit 2 bis 3 Personen – dieser liegt durchschnittlich bei etwa 3.500 kWh.
Der Energiepreis bzw. “Strompreis”:
Üblicherweise wird der Preis für elektrische Energie inklusive 20 % Mehrwertsteuer (MwSt.) pro Kilowattstunde (kWh) angegeben. In unserem Beispiel gehen wir von einem Brutto-Strompreis von 24 Cent/kWh aus. Das entspricht einem Netto-Strompreis von 20 Cent/kWh (exkl. MwSt.).
Zusätzlich zum Verbrauchspreis verrechnet jeder Stromanbieter eine monatliche Grundpauschale (auch „Grundpreis“ genannt) für die Bereitstellung des Services. In unserem Beispiel beträgt diese 5 Euro pro Monat, also 60 Euro pro Jahr inklusive MwSt.
Der effektive Strompreis pro kWh:
Bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh und einem Strompreis von 24 Cent pro kWh (inkl. MwSt.) ergibt sich zunächst ein reiner Verbrauchspreis von: 3.500 kWh × 0,24 €/kWh = 840 Euro pro Jahr
Hinzu kommt die jährliche Grundpauschale des Stromanbieters in Höhe von 60 Euro inkl. MwSt.
Um den tatsächlichen Strompreis pro Kilowattstunde zu ermitteln, rechnen wir die Grundpauschale auf den Verbrauch um: 60 Euro ÷ 3.500 kWh = 0,0171 Euro bzw. 1,71 Cent pro kWh
Der effektive Strompreis (Verbrauchspreis + anteilige Grundpauschale) beträgt somit: 24 Cent + 1,71 Cent = 25,71 Cent pro kWh (inkl. MwSt.)
Die Netzentgelte der Wiener Netze:
Die Netzentgelte der Wiener Netze setzen sich aus dem Netznutzungsentgelt, dem Netzverlustentgelt sowie dem Entgelt für Messleistungen zusammen. Die Höhe der Netzentgelte richtet sich nach der Netzebene, in der sich der jeweilige Stromanschluss befindet. Diese Netzebenen unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Spannungshöhe. Für private Haushalte gilt üblicherweise die Netzebene 7, die der Niederspannung zugeordnet ist.
Der jährliche Grundpreis für die Netznutzung beträgt 36 Euro (exkl. MwSt.), während der verbrauchsabhängige Preis bei 5,30 Cent pro Kilowattstunde liegt. Zusätzlich wird ein Netzverlustentgelt in Höhe von 0,866 Cent pro Kilowattstunde verrechnet. Für die Messleistungen fallen monatlich 2,18 Euro (ebenfalls exkl. MwSt.) an.
Steuern und Abgaben:
Zusätzlich zu den Netzentgelten verrechnen die Wiener Netze verschiedene Steuern und Abgaben. Dazu zählen die Elektrizitätsabgabe, die Erneuerbaren-Förderpauschale und der Erneuerbaren-Förderbeitrag, die Gebrauchsabgabe sowie die Umsatzsteuer. Die Erneuerbaren-Förderpauschale und der Erneuerbaren-Förderbeitrag wurden in den Jahren 2022 und 2023 ausgesetzt und im Jahr 2024 zur Gänze aus Budgetmitteln des Bundes finanziert.
Die Elektrizitätsabgabe beträgt grundsätzlich 1,5 Cent pro Kilowattstunde. Im Zeitraum vom 1. Mai 2022 bis zum 31. Dezember 2024 wurde sie jedoch auf 0,1 Cent pro Kilowattstunde reduziert. In Wien wird zusätzlich eine Gebrauchsabgabe in Höhe von 6 % auf den Nettobetrag der Netzentgelte erhoben. Abschließend fällt auf die gesamte Stromrechnung eine Umsatzsteuer in Höhe von 20 % an.
Die Nebenkosten sind wesentlich!
Wie du siehst, machen die sogenannten „Nebenkosten“ beim Strombezug einen erheblichen Teil der Gesamtkosten aus. Um das zu veranschaulichen, zeigt folgendes Diagramm der E-Control die Zusammensetzung der Stromkosten für einen durchschnittlichen Wiener Haushalt im Jahr 2024:

Fast die Hälfte der Stromkosten entfallen auf Netzentgelte, Steuern und Abgaben.
Bei einem durchschnittlichen Haushalt machen diese sogenannten Nebenkosten einen erheblichen Teil der Stromrechnung aus. Genau hier setzt eine regionale Energiegemeinschaft wie die EEG WIEN an: Du profitierst nicht nur von einem günstigeren Energiepreis, sondern sparst zusätzlich auch bei den Nebenkosten.
Ab dem 1. Jänner 2025 zahlst Du dadurch rund 4 bis 5 Cent pro Kilowattstunde weniger – einfach, weil ein Teil der Netzentgelte und Abgaben in einer Energiegemeinschaft wegfällt oder reduziert wird.
